Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Einsatzes von Hilfsorganisationen (sanitätsdienstlicher Bereich) im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Kaiserslautern
Anlässlich der Wahrnehmung sanitätsdienstlicher Leistungen während der Fußballweltmeisterschaft in Kaiserslautern (Fan-Fest im Innenstadtbereich) durch die Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund und Malteser Hilfsdienst) sind die Rechtsfragen aufgetreten, ob diese Leistungen von den steuerbegünstigten Hilfsorganisationen noch im Rahmen des steuerbegünstigten Zweckbetriebes erbracht werden und damit dem ermäßigten Steuersatz von 7 v.H. gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegen oder ob die Leistungen nach § 4 Nr. 18 UStG umsatzsteuerbefreit sind.
Die OFD bittet hierzu die mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmte Rechtsauffassung zu vertreten:
Die Leistungen der Hilfsorganisationen in Form des Sanitätsdienstes an den Spielorten während der Fußballweltmeisterschaft 2006 unterliegen der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 18 UStG, soweit der Sanitätsdienst tatsächlich als solcher übernommen wurde und nicht lediglich eine entgeltliche Personal- und Sachmittelüberlassung an die Ausrichtungsstadt vorliegt.
Die eigenverantwortliche Übernahme des Sanitätsdienstes als vorbeugende Maßnahme zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit kommt unmittelbar dem nach der Satzung der Hilfsorganisationen begünstigten Personenkreis zugute, so dass die Voraussetzungen des § 4 Nr. 18 Buchst. a und b UStG erfüllt sind.
Da die Entgelte der Hilfsorganisationen zum weit überwiegenden Teil nur in der Erstattung von angefallenen Kosten (insbesondere Lohnausfallkosten) bestehen und eine Vergleichbarkeit der Entgelte mit denen von Erwerbsunternehmen ausscheidet, wird auch dem Erfordernis des § 4 Nr. 18 Buchst. c UStG entsprochen.
Oberfinanzdirektion Koblenz v. - S 7175 A - St 44 2
Fundstelle(n):
WAAAC-37087