OFD Koblenz - Kurzinfo ESt St 3_2007K008 - S 2183b A - St 31 3 -

Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG im Jahr der Betriebseröffnung ohne Bildung einer Ansparrücklage

Der (BStBl 2006 II S. 868) entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung entschieden, dass ein Steuerpflichtiger Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG für im Jahr der Betriebseröffnung angeschaffte oder hergestellte begünstigte Wirtschaftsgüter auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn er kein Existenzgründer i. S. von § 7g Abs. 7 EStG ist und wenn er keine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 ff. EStG bilden konnte.

Nach einem Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist das o. a. BFH-Urteil in allen vergleichbaren offenen Fällen anzuwenden.

Eine zeitliche Anwendungsbeschränkung auf Feststellungs-/Veranlagungszeiträume vor Inkrafttreten des § 7g Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 EStG i. d. Fassung des Kleinunternehmerförderungsgesetzes vom (BGBl 2003 I S. 1550) besteht nicht.

Die Kurzinformationen Nr. 033/04 vom – S 2183b A – St 31 3 und Nr. ST 3 2006K069 vom – S 2183b A – St 31 3 sind hiermit überholt.

OFD Koblenz v. - Kurzinfo ESt St 3_2007K008 - S 2183b A - St 31 3 -

Fundstelle(n):
StB 2007 S. 86 Nr. 3
SAAAC-37084