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BBV Nr. 2 vom Seite 37

Gesicherte Unternehmensnachfolgeplanung

Unternehmertestament und Gesellschaftsvertrag im „Gleichklang”

Dr. Christophe Samson und Jürgen Siegl, beide Nürnberg

Oberster Grundsatz der Unternehmensnachfolgeplanung ist die Unternehmenskontinuität. Dabei ist die Errichtung eines Unternehmertestaments und die Absicherung der Erben häufig eine Gratwanderung, die mit Gefahren für den Bestand des Unternehmens verbunden sein kann. Denn erhebliche Kapitalabflüsse für Pflichtteils- und Abfindungszahlungen an nicht zum Unternehmensnachfolger qualifizierte Erben gefährden den Bestand des Unternehmens. In tatsächlicher Hinsicht droht die Führungslosigkeit des Unternehmens, das von einer Erbengemeinschaft oder einem nicht qualifizierten Erben geleitet wird. Außerdem kann sich eine Vielzahl von Erben, die Gesellschafter werden, gegenseitig bei Entscheidungen blockieren. Bei der Errichtung eines Unternehmertestaments gilt es, diese Gefahren für die Unternehmenskontinuität durch eine sinnvolle Gestaltung des Testaments und der flankierenden gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen weitmöglichst zu vermeiden. Hierbei unterstützt Sie der folgende Beitrag.

I. Ziele des Unternehmertestaments

Im Folgenden erörtern wir zunächst die Ziele eines Unternehmertestaments im Ei...

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