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BBV 2/2007 S. 36

MiFID: Umsetzung in deutsches Recht nun erst im Mai?

Die Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID) in deutsches Recht verzögert sich. Das Gesetz soll nun möglicherweise erst im Mai verabschiedet werden.

MiFID betrifft alle Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche innerhalb der EU und ersetzt die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie. Das Gesetz sollte ursprünglich bis spätestens März 2007 verabschiedet und die Vorschriften ab angewendet werden.

Die wesentlichen Ziele dieses neuen „Grundgesetzesder Kapitalmärkte sind die Stärkung des Anlegerschutzes und die Offenlegung der Anlageberatungskosten.

Alle wesentlichen Änderungen erläuterte bereits Dembowski in BBV 2006 S. 329. S. 37

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