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Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten von Beteiligungen
Das BMF hat zur Frage der Unternehmereigenschaft beim Erwerben und Halten von Beteiligungen und des Vorsteuerabzugs aus dem mit dem Erwerben, Halten und Veräußern einer Beteiligung zusammenhängenden Aufwendungen Stellung genommen. Anmerkung: Das bloße Halten von Beteiligungen führt umsatzsteuerlich nicht zu einer unternehmerischen Tätigkeit, so dass der haltende Gesellschafter nicht umsatzsteuerlicher Unternehmer wird. Ist er aus anderen Gründen Unternehmer, hält er die Beteiligung in seinem nichtunternehmerischen Bereich. Ausnahmen ergeben sich aus Tz. 7 des BMF-Schreibens. Weitere Ausführungen zur sog. Zwischenholding finden sich in den Tz. 15 ff. Die nichtunternehmerische Zwischenholding wird aus dem Organkreis ausgeschlossen, zerstört ihn aber nicht. Tz. 18 schein...