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FG München 21.06.2005 2 K 3182/02, NWB direkt 6/2007 S. 11
Ansatz der auf die Anteilsvereinigung anfallenden Grunderwerbsteuer als Anschaffungskosten
Die bei der Anteilsvereinigung von GmbH-Anteilen in der Hand des Erwerbers nach § 1 Abs. 3 GrEStG anfallende Grunderwerbsteuer ist den erworbenen Anteilen als Anschaffungskosten zuzurechnen.