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BFH 29.11.2006 II R 42/05, NWB direkt 6/2007 S. 11
Rechtswirkung der Feststellung über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit
Der Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG kommt keine Bindungswirkung für den (Erbschaftsteuer-) Folgebescheid zu. Die Rechtswirkung der gem. § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG in dem Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert zu treffenden Feststellungen über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit beschränkt sich auf die Bestimmung des Inhaltsadressaten des Feststellungsbescheids.