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BGH 17.05.2001 I ZR 216/99

Internetrecht; | Gattungsbezeichnung als Domain-Name zulässig

Die Verwendung eines Gattungsbegriffs als Domainbezeichnung verstößt nicht gegen § 1 UWG. Insbesondere ist kein unlauteres Abfangen von Kunden anzunehmen. Ein Verstoß sei nur denkbar, wenn zugleich eine unzulässige Alleinstellungswerbung vorliege. Nichts anderes ergibt sich daraus, dass ein Gattungsbegriff nicht als Marke eintragungsfähig sei. Ein Verbraucher, der nicht mit einer Suchmaschine sucht, sondern unmittelbar nach einer passenden Gattungsdomain, sei sich über die Zufälligkeiten des Ergebnisses im Klaren (BGH, Urt. v. - I ZR 216/99). Die Zulässigkeit von Gattungsdomains war bisher in der Rechtsprechung stark umstritten: Vgl. u. a. , CR 1999, 779 - www.mitwohnzentrale.de; , K & R 2000, 512ff. - www.kul...

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