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Auswirkungen durch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU
Gem. dem am unterzeichneten Beitrittsvertrag treten die Republiken Bulgarien und Rumänien am der Europäischen Union bei. Ab dem Tag des Beitritts haben die Beitrittsstaaten das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ohne Übergangsfrist einzuführen. Dies gilt auch hinsichtlich der Bestimmungen über die umsatzsteuerliche Behandlung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Bei der Anwendung aller im BMF-Schreiben aufgeführten Vorschriften des UStG und der UStDV gehören Bulgarien und Rumänien ab dem Beitritt zum Gebiet der Europäischen Gemeinschaft.