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Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen
Die Rückzahlung einer Gewinnausschüttung, die unter § 31 GmbHG fällt, ist eine Einlagenleistung. Die gleichen Grundsätze sind anzuwenden, wenn es um die Rückzahlung von Darlehenszinsen geht, die die GmbH zunächst an den Gesellschafter unter Verstoß gegen § 31 GmbHG entrichtet hat.