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Liebhaberei bei Vercharterung eines auch privat genutzten Flugzeugs
Die nebenberufliche Vercharterung eines auch privat genutzten Flugzeugs ist bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht als einkommensteuerlich unbeachtliche Liebhaberei zu beurteilen. Die Analyse der Unternehmenszahlen über einen längeren Zeitraum kann dazu führen, dass auch Anlaufverluste nicht anzuerkennen sind.