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Berufsrecht | 30-jährige Bindung an eine Sozietät
In einem Rechtsanwalts-Sozietätsvertrag stellt der Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung für einen Zeitraum von 30 Jahren eine unzulässige Kündigungsbeschränkung dar (§ 723 Abs. 3 BGB). Die Bindungsfrist verstößt zudem gegen die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit (Art. 12 GG). Dies gilt auch dann, wenn der Kündigungsausschluss Teil der Alterssicherung der Seniorpartner ist ( NWB SAAAC-32016). Im Streitfall war der Kläger bei Vertragsunterzeichnung 30 Jahre alt und nicht nur als Anwalt, sondern als einziger der Beteiligten auch als Steuerberater zugelassen. Er war als Berufsanfänger ohne eigenen Mandantenstamm in die Sozietät eingetreten.