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Bewertung | Rechtswirkung der nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG zu treffenden Feststellung über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit
Das NWB IAAAC-36610 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG kommt keine Bindungswirkung für den (Erbschaftsteuer-)Folgebescheid zu. (2) Die Rechtswirkung der gemäß § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG in dem Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert zu treffenden Feststellungen über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit beschränkt sich auf die Bestimmung des Inhaltsadressaten des Feststellungsbescheids. – Anmerkung: Der gesonderten Feststellung des „Bedarfswerts” gemäß § 138 Abs. 5 BewG durch das Lagefinanzamt auf Ersuchen des für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Schenkungsteuerfinanzamts kann – möglicherweise abgesehen von Willkürfällen – nicht bereits entgegengehalten werden, es liege keine Bereicherung und da...