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Änderungen bei der Einkommensteuer durch das Jahressteuergesetz 2007
Überblick, Zweifelsfragen und erste Beratungshinweise
Das Jahressteuergesetz 2007 wurde am im BGBl 2006 I S. 2878 verkündet und ist damit nach Art. 20 Abs. 1 – vorbehaltlich besonderer Anwendungsregelungen für einzelne Vorschriften – am in Kraft getreten. Die Neuregelungen des EStG gelten damit – vorbehaltlich gesonderter Anwendungsregelungen – nach § 52 Abs. 1 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2007. Das Gesetz umfasst zahlreiche Änderungen in vielen Einzelsteuergesetzen, mit denen „fachlich zwingend erforderliche steuerrechtliche Änderungen umgesetzt” werden, die „aufgrund des vorzeitigen Endes der 15. Legislaturperiode im letzten Jahr nicht mehr verwirklicht werden konnten” (vgl. Gesetzesbegründung in BT-Drucks. 16/2712, Allgemeiner Teil). Auffällig ist die Vielzahl „rechtsprechungsbrechender” Regelungen. Nachfolgend werden nur die wesentlichen Änderungen im EStG behandelt. S. 426
I. Neuregelung der steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 3, 44 EStG
Nach § 3 Nr. 3 EStG wird die Steuerfreiheit von Kapitalabfindungen auf die dort nunmehr enumerativ genannten Abfindungen und Beitragserstattungen beschränkt. Auf der anderen Seite werden vergleichbare Leistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen den genannten Abfindungen und Beitragserstattungen gleichgestellt. Nach der Übert...