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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2670/05 EFG 2007 S. 838 Nr. 11

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 12 Nr. 5

Aufwendungen für ein erstmaliges Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung ab dem Veranlagungszeitraum 2004 grundsätzlich nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen

Leitsatz

Die Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Berufsbildungskosten durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom (BGBl I S. 1753) begegnet noch keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 680 Nr. 11
EFG 2007 S. 838 Nr. 11
KÖSDI 2007 S. 15606 Nr. 7
OAAAC-36459

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.12.2006 - 1 K 2670/05

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