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FG Münster Urteil v. - 1 K 538/03 F EFG 2007 S. 722 Nr. 9

Gesetze: UmwStG a.F. § 5 Abs. 3 EStG a.F. § 50c UmwStG a.F. § 4 Abs. 6

Umwandlungen:

Gestaltungsmissbrauch bei Formwechsel KapGes in PersGes

Leitsatz

Beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft zum kann es nicht als Gestaltungsmissbrauch gem. § 42 AO gewertet werden, dass die Gesellschafter vom step-up-Verfahren im Rahmen des UmwStG und dem Abschreibungsvolumen auf den Firmenwert profitieren, weil für die Anwendung von § 42 AO im Rahmen des UmwStG kein Raum besteht. Tz. 05.19 des Umwandlungssteuererlasses ( BStBl. I 1998, 268 = GmbHR 1998, 444) findet im Gesetz keine Grundlage. Die im UmwStG normierten Tatbestände des § 5 Abs. 3 UmwStG a.F. und des § 4 Abs. 6 UmwStG a.F. i.V.m. § 50c EStG a.F. sind insoweit abschließend.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 722 Nr. 9
DAAAC-36441

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FG Münster, Urteil v. 25.10.2006 - 1 K 538/03 F

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