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KSR Nr. 2 vom Seite 5

Zuwendung von Goldmünzen bei Betriebsveranstaltung

BFH verneint Pauschalierungsmöglichkeit gem. § 40 EStG

Dr. Klaus Bracht, Hamburg, Frank Retzlaff, Hamburg und Nathalie Dunger, Hamburg

Die bei einer Betriebsveranstaltung vom Arbeitgeber an alle anwesenden Arbeitnehmer überreichten Krügerrand-Goldmünzen berechtigen nach einer Entscheidung des nicht zu der günstigeren Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG. Eine derartige Zuwendung erscheint als untypische Programmgestaltung nicht durch die Veranstaltung bedingt. Sie steht daher nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit der Betriebsveranstaltung, sondern die Goldmünzen werden nur bei Gelegenheit der Veranstaltung überreicht.

Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung können grundsätzlich (vgl. hierzu R 72 LStR) bis zum Erreichen einer Freigrenze in Höhe von 110 € lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Abzustellen ist hierbei auf die Summe aller Kosten (einschl. Saalmiete, Übernachtung, Kapelle, Geschenke bzw. „übliche Zuwendungen”, etc.) geteilt durch die Anzahl der Teilnehmer. Wird der Betrag von 110 € überschritten, ist der gesamte Betrag lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Lohnsteuer kann aber nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG mit einem Pauschsteu...

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