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Eherecht; | Ausschluß des Versorgungsausgleichs durch Ehevertrag
Der Ausschluß des Versorgungsausgleichs nach § 1408 Abs. 2 BGB ist nicht schon deshalb sittenwidrig, weil eine Partei ohne die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht hinreichend wirtschaftlich gesichert ist. Der wirksam vereinbarte Ausschluß des Versorgungsausgleichs kann nicht nach der Rechtskraft der Ehescheidung einverständlich aufgehoben werden mit der Folge, daß der Versorgungsausgleich dann nachträglich durchzuführen wäre (). Zum sittenwidrigen Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei einer Hausfrauenehe vgl. OLG Schleswig, Urt. v. - 10 UF 81/98, NWB EN-Nr. 1007/99.