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Gesellschaftsrecht; | Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit
Für noch vor dem in Gang gesetzte Löschungsverfahren ist das LöschungsG maßgeblich. Nach altem wie nach neuem Recht sind im Verfahren der Amtslöschung die die Vermögenslosigkeit der GmbH begründenden Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln. Die bloße Überzeugung des Gerichts von der Vermögenslosigkeit reicht für eine Amtslöschung nicht aus. Es ist nicht Sache des der Amtslöschung Widersprechenden, den Nachweis zu führen, daß keine Vermögenslosigkeit eingetreten ist. Vermögenslosigkeit der GmbH führt nicht zwangsläufig zur Amtslöschung. Nach altem wie nach neuem Recht ist die Löschung bei Vermögenslosigkeit in das pflichtgemäße Ermessen des Registergerichts gestellt (, DB 1999, 2155).