BFH - IX R 42/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EigZulG § 11 Abs 4, EigZulG § 11 Abs 5
Rechtsfrage
Anwendbarkeit des § 11 Abs. 4 EigZulG bei Verwendung unzutreffender Vordrucke - Kann der Eigenheimzulagenbescheid wegen Überschreitens der Einkunftsgrenze nach § 11 Abs. 4 EigZulG aufgehoben werden, wenn bei der Beantragung der Eigenheimzulage die Angaben zur Einkunftsgrenze in einem vom Finanzamt übersandten - veralteten - Antragsvordrucks erfolgten, oder kommt - weil für das Finanzamt erkennbar war, dass der eingereichte Antragsvordruck veraltet war und eine nicht mehr gültige Einkunftsgrenze enthielt - nur eine fehlerbeseitigende Aufhebung gem. § 11 Abs. 5 EigZulG in Betracht - Steht der Anwendung des § 11 Abs. 4 EigZulG Treu und Glauben entgegen?
Antrag; Einkunftsgrenze; Treu und Glauben
Fundstelle(n):
ZAAAC-36289