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Unterhaltsrecht; | Änderung der Regelbetrag-Verordnung sowie neue Düsseldorfer Tabelle zum

Die Zweite VO zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung v. ist im BGBl 2001 I S. 842 bekannt gemacht worden und tritt am in Kraft. Danach betragen ab dem die Regelbeträge für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes in den alten Bundesländern in der ersten Altersstufe 366 DM, in der zweiten Altersstufe 444 DM und in der dritten Altersstufe 525 DM (neue Bundesländer: 340, 411 und 487 DM). Zum werden die DM-Beträge in den alten Bundesländern auf 188, 228 und 269 Euro umgestellt (neue Bundesländer: 174, 211 und 249 Euro). Entsprechend dieser Änderung wurde auch die sog. Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt mit Wirkung vom angepasst. Wir werden die Düsseldorfer Tabelle in einem der nächsten Hefte veröffentlichen.

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