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Kein Ablauf der Festsetzungsfrist vor unanfechtbarer Entscheidung über Steuerfestsetzung
Auf die nachträgliche Bekanntgabe der Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts und auf deren Anfechtung kommt es nicht mehr an, wenn der Nachprüfungsvorbehalt vor der nachträglichen Bekanntgabe durch Festsetzungsverjährung entfallen ist. Wenn zu einer eingereichten Steuererklärung eine Anlage V für ein bestimmtes Vermietungsobjekt nachgefordert und eine diesbezügliche Überschussrechnung nachgereicht wird, handelt es sich nicht erst danach um eine den Verjährungsbeginn bewirkende Steuererklärung. Eine bestandskräftige Steuerfestsetzung kann nicht mehr wegen einer nachträglich bekanntgewordenen Tatsache geändert werden (hier: für eine Teilwertabschreibung geltend gemachte Wertminderung eines Mandantenstamms), wenn der Steuerpflichtige das nachträgliche Bekanntwerden mangels...