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Gesellschaftsrecht | Abberufung eines Vorstandsmitglieds auf Druck der Bank
Die Forderung der Hausbank einer AG, ein bestimmtes Vorstandsmitglied mit sofortiger Wirkung abzuberufen, stellt einen wichtigen Grund für eine Abberufung durch den Aufsichtsrat dar (§ 84 Abs. 3 Satz 1 AktG). Das gilt jedenfalls bei bestehender Insolvenzreife der Gesellschaft, wenn die Bank für den Fall der Nichtabberufung des Vorstandsmitglieds die Kündigung einer für die Gesellschaft lebenswichtigen Kreditlinie angedroht hat ().