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BSG 23.09.1999 B 12 KR 1/99 R

Krankenversicherung; | Versicherungsfreiheit von Werkstudenten

Studenten sind in einer während des Studiums ausgeübten Beschäftigung versicherungsfrei in der Krankenversicherung (sog. Werkstudentenprivileg). Die Versicherungsfreiheit der (Werk-)Studenten in einer Beschäftigung besteht auch dann weiter, wenn sie wegen Überschreitens der Altersgrenze nicht mehr in der Krankenversicherung der Studenten versichert sind. Das Gesetz verweist in der Regelung über die Versicherungsfreiheit der Werkstudenten nicht auf die zeitlichen Grenzen der Krankenversicherung der Studenten. Diese Grenzen sind auch nicht entsprechend anzuwenden ().

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