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OFD Nürnberg 17.04.2001 S 7130

Umsatzsteuer; | Lieferung von Waren aus einem Zolllager an ausländische diplomatische Missionen

Lieferungen von Gegenständen aus einem Zolllager, die ein Unternehmer an ausländ. diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen bzw. deren Mitglieder tätigt, sind umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. Eine Steuerbefreiung sieht das UStG für derartige Lieferungen nicht vor (). Sofern der Unternehmer Gegenstände liefert, die einem Zolllagerverfahren unterlagen, endet dieses Verfahren damit. Grundsätzlich entsteht dann EUSt. Zwar ist die Einfuhr steuerfrei, wenn die bezogenen Waren den ausländ. diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen als Dienstgegenstände dienen sollen oder für deren Mitglieder zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind und mit dem ausländ. Staat ein Abkommen auf Gegenseitigkeit besteht (§ 1 Abs. 3 EUStBV i. V. mit §...

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