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FG München 08.11.2000 1 K 3091/98
Lohnsteuer; | kein Werbungskosten-Abzug für Dienstwagen bei Anwendung der 1-v.H.-Methode (§§ 8, 9, 12 EStG)
Das FG München, rkr. Urt. v. - 1 K 3091/98 (EFG 2001 S. 424), hat entschieden, dass eigene Aufwendungen des AN für laufende Betriebskosten des Kfz nicht als WK berücksichtigt werden können, wenn der geldwerte Vorteil eines dem AN vom ArbG unentgeltlich zur privaten Nutzung überlassenen Kfz nach der sog. 1-v.H.-Methode ermittelt wird. Dies gilt auch für die Zeit vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung zur Anwendung der 1-v.H.-Methode.