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Kreditwesen; | Erfüllungsgehilfenhaftung für Objekt- und Kreditvermittler
§ 18 KWG ist kein Schutzgesetz zugunsten des Darlehensnehmers. Ebensowenig läßt sich aus den bankeigenen Beleihungsrichtlinien (vgl. hierzu z. B. OLG Braunschweig, WPM 1998, 1223) eine dem Darlehensnehmer gegenüber bestehende Verpflichtung ableiten, dessen Kreditwürdigkeit und Leistungsfähigkeit sowie den Beleihungswert des Objekts zu prüfen. Die Bank muß über § 278 BGB für falsche Angaben eines Kreditvermittlers nur einstehen, wenn und soweit sie den Vermittler in zurechenbarer Weise in ihren Pflichtenkreis eingebunden hat, was sich nur aufgrund einer wertenden Betrachtung der Einzelfallumstände entscheiden läßt (vgl. auch BGH, NJW-RR 1992, 879, 881 f.). Für Falschangaben eines Objekt- und Kreditvermittlers hinsichtlich der als Steuersparmodell vermittelten Immobilienanlage haftet die Bank grundsätzlich n...