Ersatz für verdeckte Gewinnausschüttungen als Werbungskosten des Geschäftsführers
Leitsatz
1. Ist ein Verhalten des Geschäftsführers, das eine verdeckte Gewinnausschüttung begründet, in nicht unbedeutendem Maße von
privaten Gründen mitgetragen, und lässt sich der Ersatz, der durch den Geschäftsführer der GmbH für die verdeckte Gewinnausschüttung
gewährt wird, nur durch familiäre Beziehungen erklären, liegen hinsichtlich des Ersatzes keine Werbungskosten des Geschäftsführers
aus nichtselbstständiger Arbeit vor.
2. Der Ersatz verdeckter Gewinnausschüttungen führt auch nicht zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 697 Nr. 9 YAAAC-35569
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.10.2006 - 9 K 418/04
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