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BFH 18.10.2006 XI R 22/06, StuB 2/2007 S. 82

Wirksame Klageerhebung bei monetär beschränkter Signatur

Die monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur steht der Wirksamkeit eines elektronisch übermittelten bestimmenden Schriftsatzes (Klageschrift) nicht entgegen (Bezug: § 77a Abs. 1 Satz 2 FGO a. F.; § 50a Abs. 1 FGO n. F.; § 2 Nr. 1, Nr. 7, § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 SigG).

Praxishinweise: Die monetäre Beschränkung, mit der eine „finanzielle Obergrenze beim Einsatz des Zertifikats” festgelegt wird, bezieht sich nach Ansicht des BFH auf unmittelbare finanzielle Transaktionen (= Geldgeschäfte). Bei bestimmenden Schriftsätzen, bei denen die Unterschrift durch die Signatur ersetzt wird, greift diese Beschränkung deshalb nicht (vgl. auch Schmittmann, StuB 2007 S. 44).

– erl –

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