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Gestaffeltes Gehalt nach Dienstjahren stellt keine Diskriminierung von Frauen dar
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der Arbeitgeber für die Bemessung des Arbeitsentgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit für die in den Vergleich einzubeziehenden männlichen und weiblichen Arbeitnehmer grundsätzlich auf das Kriterium des Dienstalters zurückgreifen darf.
In dem Streitfall stellte das Gericht fest, dass es keine mittelbare Benachteiligung von Frauen darstellt, wenn ein Vergütungssystem für gleichrangige Tätigkeiten unterschiedliche Gehälter gestaffelt nach Dienstjahren vorsieht. Das Kriterium des Dienstalters sei dazu geeignet, um Berufserfahrung zu belohnen. Die Honorierung nach Berufserfah-rung befähige den Arbeitnehmer, seine Arbeit besser zu verrichten.
Dies gilt nach Ansicht der Rich...