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OLG Düsseldorf 18.08.2006 I-23 U 42/06, BBB 2/2007 S. 41

Zum Umfang des Beratungsmandats

Nach einem ergeben sich die Aufgaben eines Steuerberaters grundsätzlich aus dem Inhalt und dem Umfang des ihm erteilten Mandats. Innerhalb dieser Grenzen hat er den Auftraggeber umfassend zu beraten und ungefragt über alle steuerlichen Fragen Auskunft zu geben.

Ein Steuerberater, der im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung nach den unterschiedlichen Möglichkeiten der steuerlichen Förderung gefragt wird, muss in Rechnung stellen, dass seine Antwort (auch) Auswirkungen auf die finanziellen Dispositionen des Mandanten und dessen zeitliche Planung seiner Kaufentscheidung haben kann. Daher gehört die Antwort auch noch zum Umfang des Mandats.

Geht infolge einer falschen Kaufentscheidung aufgrund der fehlerhaften Auskunft des Steuerberaters ...

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