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BBB 2/2007 S. 40

Meistergründungsprämie NRW

Um Handwerksmeistern die Gründung einer selbständigen Existenz zu erleichtern, kann bei Betriebsneugründungen, Übernahmen oder Beteiligungen eine sog. Meistergründungsprämie NRW beantragt werden.

Seit dem gelten hierfür folgende Förderbedingungen:

  • Gefördert werden Gründungen in NRW durch Handwerksmeister;S. 41

  • Förderhöhe 7.500 €;

  • nur Förderung der ersten Gründung;

  • Antragstellung vor der Gründung/Übernahme/Beteiligung bei der zuständigen HWK;

  • Mindestfinanzierungsvolumen 25.000 € (20.000 €) bei Vorhaben von Männern (Frauen).

Die Bewilligung und Auszahlung übernimmt die Landes-Gewerbeförderungsstelle des NRW-Handwerks e. V. (LGH).

Die Richtlinien für die Meistergründungsprämie NRW sowie die Mindestanforderungen an Gründungskonzepte finden Sie im Internet unter www.lgh.de (Förderprogramme, Meistergründung...

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