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BBB 2/2007 S. 40

Antidiskriminierungsgesetz: Police speziell für den Mittelstand

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kann in der Praxis zu neuen Risiken für deutsche Unternehmen führen. Und das gilt nicht nur für große Firmen. Auch Kleinstbetriebe mit nur einem Angestellten müssen damit rechnen, wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Diskriminierung verklagt zu werden.

Die R+V-Versicherung bietet jetzt eine Antidiskriminierungs-Police für kleine Unternehmen an. Diese tritt nicht nur dann ein, wenn das Unternehmen, der Vorstand oder leitende Angestellte wegen Diskriminierung auf Schadensersatz verklagt werden. Sie deckt auch sämtliche Fälle ab, die durch das Verhalten eines Angestellten entstehen.

R+V übernimmt außerdem die Rechtsschutzkosten, wenn es statt eines Schadensersatzes nur um einen Widerruf oder eine Unterlassung geht, z. B. bei sexueller Belästigung ode...

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