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Rechnungslegung in der Krise
Bilanzielle Auswirkungen von „Going Concern” oder „Break up”
Viele Unternehmer neigen dazu, gerade in der Krise ihre Rechnungslegung zu vernachlässigen oder ihre tatsächliche wirtschaftliche Situation im Rechnungswesen zu verschleiern. Oft werden Jahresabschlüsse nur zögernd und deutlich verspätet aufgestellt, obwohl – wie nachfolgend gezeigt wird – gerade die Krise besondere Anforderungen an die Rechnungslegung stellt: Zum einen sollte sie als Frühwarnsystem funktionieren, d. h. die Krise sollte frühzeitig „abzulesen” sein. Zum anderen müssen die richtigen Instrumente der Rechnungslegung in Krise und Insolvenz verwendet werden. Hier sind Sie als steuerlicher Berater gefragt, nicht zuletzt, um Haftungsgefahren bei Nichtbeachtung der „Spielregeln” zu vermeiden. In einer 3-teiligen Serie werden wir Sie mit der handelsrechtlichen Rechnungslegung in der Krise und in der Insolvenz sowie mit weiteren insolvenzrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften vertraut machen. Im folgenden Beitrag geht es zunächst um die Rechnungslegung in der Krise.
Ergänzende Arbeitshilfe „Muster: Gliederung Fortbestehensprognose” zum Thema Datei öffnen
I. „Going Concern” oder „Break up”?
Das gesamte Rechnungswesen und die ihm zugrunde liegenden Prinzipi...