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FG Baden-Württemberg 23.02.1999 1 K 250/97

Einkommensteuer; | Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung der privaten Kraftfahrzeugnutzung nach der 1-v.H.-Methode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG)

Die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils eines betrieblichen Pkw nach der sog. 1-v.H.-Methode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) ist im Hinblick auf die nach Satz 3 der Vorschrift eingeräumten Möglichkeit, den privaten Anteil mittels Einzelnachweis und der ordnungsgemäßen Führung eines Fahrtenbuchs nachzuweisen, von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden. Daß dabei die USt auf die Anschaffungskosten des Kfz in die Schätzung der privaten Pkw-Nutzung einbezogen wird, ist zutreffend, weil die USt im Privatbereich einen Aufwandsfaktor darstellt (; Revision eingelegt, Az. beim BFH: III R 14/99).

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