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Messebesuch zu Informationszwecken als Werbungskosten
Aufwendungen für einen Messebesuch zu Informationszwecken (Hannovermesse) sind nur dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig, wenn im einzelnen dargelegt wird, warum gerade dieser Messebesuch durch die besonderen Belange des Berufs und der speziellen Tätigkeit des Steuerpflichtigen veranlasst war.