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Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung an Angehörige
Vorab entstandene Werbungskosten liegen trotz fehlender Einnahmen vor, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hatte, solche Einkünfte zu erzielen und dieser Entschluss später nicht wieder weggefallen ist. Eine später durchgeführte Vermietung an Angehörige ist nur dann ein Indiz für eine bestehende Vermietungsabsicht, wenn das Mietverhältnis steuerlich berücksichtigungsfähig ist und nicht nur wesentlich von der persönlichen Lebenssituation des Angehörigen beziehungsweise von der persönlichen Rücksichtnahme des Steuerpflichtigen geprägt ist.