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Einkommensteuer | Sind Beiträge eines Kinds zu einer gesetzlichen bzw. zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung in den Jahresgrenzbetrag einzubeziehen?
Der NWB IAAAC-35168 entschieden, dass Aufwendungen des Kinds als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung für die Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung nicht in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) einzubeziehen sind. Beiträge eines beihilfeberechtigten Kinds für eine private Kranken- und Pflegeversicherung sind nach dem NWB OAAAC-35166 ebenfalls nicht in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) einzubeziehen, soweit sie auf Tarife entfallen, mit denen der von der Beihilfe nicht freigestellte Teil der beihilfefähigen Aufwendungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen abgedeckt wird. Zu diesen Entscheidungen erscheint demnächst ein Beitrag in der NWB. – Anmerkung: Auch wenn trotz Abzugs der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von den Einkünften des Kinds der Grenzbetrag noch (geringfügig) überschritten sein sollte, muss sich der Steuerpflichtige nicht mit dem vollständigen Wegfall der kindbedingten Entlastungen abfinden. Das