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BGH 25.10.2006 AnwZ (B) 80/05, NWB 4/2007 S. 36

Berufsrecht | Anforderungen an die persönliche Fallbearbeitung zur Erlangung des Fachanwaltstitels

Auch nach der Änderung des § 5 FAO (Beschluss der Satzungsversammlung v. ) genügt eine persönliche und weisungsfreie Fallbearbeitung als in einem ständigen Dienstverhältnis stehender Rechtsanwalt (sog. Syndikusanwalt) allein nicht zum Nachweis der erforderlichen praktischen Erfahrung; es bedarf zusätzlich der Bearbeitung einer erheblichen Anzahl nicht unbedeutender Mandate außerhalb des Anstellungsverhältnisses. Eine persönliche Fallbearbeitung als Rechtsanwalt liegt nicht vor, wenn sich ein Syndikusanwalt auf ein Wirken im Hintergrund beschränkt und weder eigene Schriftsätze anfertigt noch selbst an Gerichtsverhandlungen teilnimmt ( AnwZ (B) 80/05; s. auch NWB EN-Nr. 528/2006).

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