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Körperschaftsteuer; | Auszahlung von Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 KStG)
Nach der neueren Rspr. des BFH können einzelne Kriterien des Fremdvergleichs nicht im Sinne von absoluten Tatbestandsvoraussetzungen verstanden werden (etwa BStBl 1999 II S. 35). Sie sind vielmehr indiziell dahingehend zu würdigen, ob sie den Rückschluß auf eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis zulassen. Hat eine GmbH für ihre Gesellschafter-Geschäftsführer unzutreffenderweise Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt, die ihr zurückerstattet werden, so ist es trotz des Fehlens einer im vorhinein getroffenen Abrede ernstlich zweifelhaft, ob eine vGA vorliegt, wenn die GmbH anschließend nicht nur die AN-Anteile, sondern auch die ArbG-Anteile an die Gesellschafter-Geschäftsführer auszahlt, damit diese die aufgetretenen Lücken in ihrer Altersvorsorge schließen (