Gebäude; teilweise Selbstnutzung; Vorsteuerabzugsberechtigung
Leitsatz
1. Eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht nur dann, wenn ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten
Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, vorhanden ist. Bei Erbringung
nur steuerfreier Ausgangsumsätze kann die Verwendung eines Teils des Unternehmensvermögens zu außerunternehmerischen Zwecken
nicht den Vorsteuerabzug eröffnen.
2. Die auf einen eigengenutzten Teil des Gebäudes rechnerisch entfallenden Bauleistungen berechtigen nicht zum (teilweisen)
Vorsteuerabzug.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 568 Nr. 9 EFG 2007 S. 228 Nr. 3 KÖSDI 2007 S. 15472 Nr. 3 NAAAC-34942
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