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FG Münster Urteil v. - 5 K 1481/06 E EFG 2007 S. 482 Nr. 7

Gesetze: AO 1977 § 174 Abs 4

Abgabenordnung:

Fehlerhaftigkeit i. S. von § 174 Abs. 4 AO

Leitsatz

1) Die Anwendung von § 174 Abs. 4 Satz 1 AO setzt voraus, dass sich die irrige Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts auf die richtige Anwendung des materiellen Rechts beschränkt. Einzige Ursache der Fehlerhaftigkeit muss die materiell-rechtlich unzutreffende Würdigung eines bestimmten Sachverhalts sein.

2) Eine Änderung nach § 174 Abs. 4 AO scheidet demnach aus, wenn ein aufgehobener Änderungsbescheid nicht nur aufgrund irriger materiell-rechtlicher Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts fehlerhaft war, sondern auch deshalb, weil die formelle Berechtigung zur Berichtigung nicht gegeben war.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 482 Nr. 7
MAAAC-34938

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FG Münster, Urteil v. 07.09.2006 - 5 K 1481/06 E

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