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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 2189/03

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 3 EStG § 4 S. 5EStG § 4 S. 2EStG § 9 Abs. 5 StVZO § 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. l

Abzug von Verpflegungsmehraufwand für Großgerätefahrer unter Tage

Abgrenzung eines Selbstladetransportfahrzeugs von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen

Verpflegungsmehraufwand auch für Fahrtätigkeit innerhalb einer Betriebsstätte

Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG bei Fahrtätigkeit

Leitsatz

1. Ein unter Tage im Kaliwerk tätiger Fahrer eines sog. Selbstladetransportfahrzeugs übt eine Fahrtätigkeit aus und hat daher gemäß § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2, 3 EStG Anspruch auf den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe der dort genannten Pauschalen als Werbungskosten (hier: Abgrenzung zu selbstfahrenden Arbeitsmaschinen i.S. des § 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. l StVZO).

2. Fahrtätigkeiten innerhalb einer großräumigen Betriebsstätte sind vom Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG nicht auszunehmen.

3. Bei einer Fahrtätigkeit findet die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG allenfalls bei ununterbrochenem Aufenthalt auf dem Fahrzeug Anwendung, was wohl nur bei Aufenthalt auf einem Seeschiff praktisch wird.

Fundstelle(n):
AAAAC-34916

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 29.06.2006 - 1 K 2189/03

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