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FG München Urteil v. - 14 K 4068/03

Gesetze: StromStG § 9 Abs. 2 Nr. 1 a.F. StromStG § 11 Nr. 3StromStV § 13

Stromsteuerermäßigung für Nachtspeicherheizungen

Leitsatz

Strom, der dem Versorgungsnetz zum Nachtstromtarif zur Warmwasserbereitung entnommen wird, unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 StromStG a.F. (§ 9 Abs. 2a StromStG n.F.), weil er nicht für die Raumheizung und somit gem. § 13 Abs. 1 StromStV nicht zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen entnommen wird.

§ 13 Abs. 1 StromStV enthält keine unzulässige, d.h. von der Ermächtigungsgrundlage in § 11 Nr. 3 StromStG nicht gedeckte, Einschränkung der materiell-rechtlichen Steuerermäßigung für Nachtspeicherheizungen.

Fundstelle(n):
QAAAC-34915

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FG München, Urteil v. 26.01.2006 - 14 K 4068/03

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