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FG München Urteil v. - 4 K 1598/03 EFG 2007 S. 378 Nr. 5

Gesetze: GrEStG § 9 Abs. 2 Nr. 2 S. 3 GrEStG § 8 Abs. 1

Zugehörigkeit des Erbbauzinses zur Bemessungsgrundlage nach dem GrEStG beim Erwerb eines Erbbaurechts durch den Grundstückseigentümer

Leitsatz

Beim Erwerb eines Erbbaurechts durch den erbbauverpflichteten Grundstückseigentümer ist auch der kapitalisierte Wert des Anspruchs auf den Erbbauzins als Gegenleistung in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 378 Nr. 5
GAAAC-34914

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FG München, Urteil v. 19.10.2005 - 4 K 1598/03

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