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FG Köln Urteil v. - 11 K 5823/04 EFG 2007 S. 582 Nr. 8

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 12 Nr. 2, BGB § 1041, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

Immobilien:

Anerkennung von Erhaltungsaufwendungen des ehemaligen Brutto-Nießbrauchers als Werbungskosten bei den Einkünften aus VuV

Leitsatz

Eine unter Angehörigen vereinbarte Abänderung eines Zuwendungs-Bruttonießbrauchs über vermietete Immobilien in einen gesetzlichen Nießbrauch, der zur Übernahme von Erhaltungsaufwendungen und weiteren Lasten durch den Nießbraucher führen soll, ist steuerlich anzuerkennen und führt zukünftig zu Werbungskosten des Nießbrauchers. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund der Erhaltungskosten kurzfristig negative Einkünfte entstanden sind, der Totalgewinn aber positiv bleibt. Die spätere Belastung mit solchen Aufwendungen ist nicht etwa als nicht abziehbare Unterhaltsaufwendung gem. § 12 Nr. 2 EStG an den Nießbrauchsbesteller anzusehen.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 597 Nr. 10
EFG 2007 S. 582 Nr. 8
KÖSDI 2007 S. 15574 Nr. 6
XAAAC-34904

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FG Köln, Urteil v. 27.09.2006 - 11 K 5823/04

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