Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung
Die Grundsätze des Fremdvergleichs sind auch bei einem Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen im Zusammenhang mit Anschaffungskosten i. S. des EigZulG anzuwenden. Ist der Darlehensvertrag nicht anzuerkennen, führt dies nicht ohne weiteres dazu, einen ganz anderen Vertragsinhalt – z. B. eine Schenkungsabrede – zugrunde zu legen. Eine nicht zu Anschaffungskosten i. S. des § 2 EigZulG führende mittelbare Grundstückschenkung liegt vor, wenn zwischen den Vertragsparteien Übereinstimmung bestand, dass ausschließlich die Kosten des konkreten Wohnungserwerbs übernommen werden sollten und damit die Schenkung mit einer Zweckbindung verknüpft war.