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Umsatzsteuer | Anwendung des § 24 UStG 1999 und Art. 25 der 6. EG-RL auf die Lieferung selbst hergestellter Produkte nach Einstellung der Bodennutzung
Das NWB SAAAC-34398 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Welcher Ehegatte als Unternehmer zu erfassen ist, richtet sich grundsätzlich danach, in wessen Namen die maßgebenden Umsätze ausgeführt wurden. (2) Zur Frage, ob landwirtschaftliche Erzeugnisse, die nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs noch vorhanden sind, noch im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs i. S. des § 24 UStG 1999 geliefert werden. – Anmerkung: Der BFH stellt unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH in Frage, ob daran festgehalten werden kann, dass § 24 UStG bei einem Landwirt unanwendbar wird, sobald er keine landwirtschaftlichen Erzeugnisse mehr anbaut. Diese Rechtsfrage stellte sich bei einer zurückverwiesenen Sache für den Verkauf von noch selbst erzeugten We...