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FG Brandenburg 28.09.2006 4 K 774/05, NWB direkt 3/2007 S. 7

Freigabe des Grundstücks aus der Insolvenzmasse

Gehört der Anspruch auf Eigenheimzulage zur Insolvenzmasse und nimmt der Insolvenzverwalter die Zahlung entgegen, bewirkt die Freigabe des massezugehörigen Grundstücks, für dessen Eigennutzung Eigenheimzulage gezahlt wurde, nicht auch die Freigabe des Anspruchs auf Auszahlung der Eigenheimzulage, so dass die Zahlung an den Insolvenzverwalter nicht zurückzufordern ist. Die Eigenheimzulage wird nicht für das Halten oder Besitzen des Grundstücks, sondern für die Selbstnutzung durch den Anspruchsberechtigten gewährt. Daher handelt es sich bei der Eigenheimzulage nicht um eine zum Grundstück zugehörige mittelbare Sach- oder Rechtsfrucht i.S. von § 99 Abs. 3 BGB, die das insolvenzrechtliche Schicksal des selbst genutzten Grundstücks (Hauses bzw. Wohnung) teilt.

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