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Private Vermögensverwaltung trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze
Verkauft der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Eigentumswohnungen und beruht der Verkauf nach dem Gesamtbild der Verhältnisse maßgeblich auf dem Druck der finanzierenden Bank, fehlt es an einer Veräußerungsabsicht des Eigentümers für den gewerblichen Grundstückshandel. Allerdings greift dann u. U. die Steuerpflicht aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG.